
Es gibt zwei Arten von Auslandskrankenversicherungen: Zum einen kann man durch eine Jahrespolice alle Reisen ins Ausland während dieses Zeitraums versichern, wobei sich der Versicherte höchstens 42 Tage durchgehend pro Reise im Ausland aufhalten darf. Man bezahlt dann einen pauschalen Jahresbetrag. Die andere Möglichkeit ist eine Auslandskrankenversicherung für eine bestimmt Reise. Diese Auslandskrankenversicherung gilt nur für die versicherte Dauer der Reise und üblicherweise gilt dann ein Tagessatz.
Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt gewöhnlich alle Kosten, die durch einen Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt im Ausland, einschließlich Krankentransport, entstehen, sowie die damit zusammenhängenden Ausgaben für Medikamente und Verbandmittel. Außerdem ist sie bei der Suche nach einem deutsch- oder englischsprachigen Arzt behilflich und leitet die Krankendaten des Versicherten an den deutschen Hausarzt weiter.
Die Leistungen, die eine Auslandskrankenversicherung nach einem Zahnarztbesuch im Ausland übernimmt, beschränken sich auf kleinere Eingriffe, die bis zu einer Höchstsumme in der Police festgelegt sind. Die Kosten werden von der Auslandskrankenversicherung meistens erst nach der Rückkehr nach Deutschland erstattet, deswegen müssen alle Quittungen von etwaigen Behandlungen sorgfältig aufbewahrt werden.
Weiter deckt eine Auslandskrankenversicherung auch die Kosten ab, die bei einem Rücktransport nach Deutschland entstehen, vorausgesetzt, dass der Transport aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Sollte ein Transport nicht möglich sein, ist die Auslandskrankenversicherung verpflichtet, auch die Kosten zu übernehmen, die nach Ablauf der Versicherungsdauer auftreten. Beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sollte man auch auf die Höhe der Bestattungs- oder Überführungskosten im Todesfall achten. Zwar wird das von den meisten Auslandskrankenversicherungen getragen, die jeweiligen finanziellen Höchstleistungen schwanken jedoch.
Eine Auslandkrankenversicherung ist auch innerhalb Europas empfehlenswert. Jedoch gibt es eine Europäische Krankenversicherungskarte der gesetzlichen Krankenkassen, die in allen Ländern der EU und einigen weiteren europäischen Ländern (Lichtenstein, Schweiz, Norwegen, Island) eingesetzt werden kann. Diese neue Karte löste 2004 den Auslandskrankenschein ab, deckt jedoch nicht alle möglichen Kosten ab.
Außerdem haftet die gesetzliche Krankenversicherung in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, aber dann auch nur in der gleichen Höhe, die in diesem Land üblich ist. Es ist also ratsam auch für die Länder der EU und alle weiteren europäischen Länder eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Auf eine Auslandskrankenversicherung bei einer Reise ins nichteuropäische Ausland sollte man keinesfalls verzichten. Die Kosten eines Krankenhausaufenthalts können sich je nach Land auf mehrere 1.000 Euro belaufen und die Kosten für die Überführung können bei bis zu 50.000 Euro liegen. Zu beachten ist, dass eine Auslandsreiseversicherung nicht haftet, wenn eine bestimmte Krankheit schon vor Reiseantritt bekannt war oder es sich um eine chronische Erkrankung handelt.
Vor Reiseantritt sollten Sie sich unbedingt ausführlich über die unterschiedlichen Anbieter von Auslandskrankenversicherungen informieren und die Kosten und Leistungen miteinander vergleichen. Keinesfalls dürfen Sie die Kosten unterschätzen, die eine Erkrankung oder ein Unfall im Ausland verursachen können. Nutzen Sie in jedem Fall die Möglichkeit von einem kostenlosen Versicherungs-Vergleich (z.B. online) und vergessen Sie nicht, rechtzeitig zu buchen!
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