Die moderne Medizin erzielt heutzutage ständig wissenschaftliche Fortschritte und ist dadurch in der Lage, ihre Behandlungsmethoden kontinuierlich zu verbessern. Doch nicht jeder kann sie voll für sich nutzen. Denn wer mehr will, als die Krankenkasse zahlt, muss selbst für die betreffenden Leistungen aufkommen. Diese werden deshalb „Individuelle Gesundheitsleistungen“, kurz „IGel-Leistungen“, genannt.

Was für den Einzelnen Sinn macht, muss nicht unbedingt für jeden Patienten sinnvoll sein – das ist die Logik hinter dem Leistungskatalog der Krankenkassen. Die Solidargemeinschaft soll schließlich nicht für jede – möglicherweise nicht unbedingt sinnvolle – medizinische Leistung aufkommen. Dafür hat jeder die Möglichkeit, sogenannte IGel-Leistungen in Anspruch zu nehmen und selbst zu bezahlen, sollte es ihm sinnvoll erscheinen.

Die Existenz von IGel-Leistungen hat darüber hinaus auch einen rein praktischen Grund: Bevor die Krankenkassen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in ihr Leistungsrepertoire aufnehmen können, werden diese von einem gemeinsamen Ausschuss der Ärzte und Krankenkassen auf Qualität und Wirksamkeit geprüft. Damit soll gewährleistet werden, dass Versicherte qualitätsgesicherte und wirksame Leistungen erhalten, die dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Solange eine Behandlungsmethode noch in diesem Prüfzustand ist, können Patienten sie als IGel-Leistung nutzen.

Eine ärztliche Behandlung mit den neuesten medizinischen Methoden ist natürlich wünschenswert. Doch sollte man, bevor man IGel-Leistungen nutzt, gut überlegen, ob sie wirklich medizinisch sinnvoll sind. Zunächst sollte man bei der Krankenkasse nachfragen, warum sie die Behandlung nicht übernimmt. Außerdem sollte der behandelnde Arzt den Nutzen der Behandlung nennen und auch über mögliche Risiken aufklären. Im Zweifelsfall kann auch ein zweiter Arzt zu Rate gezogen werden. Auch die finanzielle Seite sollte keinesfalls außer Acht gelassen werden: Ohne eine vom Patienten unterschriebene Honorarvereinbarung darf der Arzt die Leistung nicht in Rechnung stellen. Bei kostenintensiven Methoden macht es Sinn, vor der Behandlung sicherheitshalber vom Arzt einen Kostenvoranschlag zu verlangen. So verhindert man unangenehme Überraschungen und kann von den innovativen IGel-Leistungen ohne finanzielle Risiken profitieren.

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