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Sie können zum 31.12. eines jeden Jahres Ihre bisherige KFZ-Versicherung beenden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat - Ihre Kündigung muss somit bis zum 30.11. beim Versicherer eingegangen sein.
Ab Zugang einer Beitragserhöhung haben Sie einen Monat Zeit, sich einen günstigeren Versicherer zu suchen und Ihre bisherige KFZ Versicherung zu kündigen.
Mit Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagen als Ersatz für Ihr bisheriges Fahrzeug können Sie das Auto mit der Doppelkarte eines anderen Versicherers zulassen. Ihr Schadenfreiheitsrabatt wird vom neuen Versicherer übernommen.
Wenn Sie im Laufe des Jahres 2001 zur Versicherung A gewechselt sind und nun zum 01.01.2003 zur Gesellschaft B wechseln, kann es sein, dass Sie von Versicherer A eine Abrechnung nach dem sogenannten Kurztarif erhalten.
Der Grund liegt darin, dass der Versicherungsvertrag normalerweise ein Jahresvertrag ist - läuft der Vertrag weniger als ein Jahr, bekommen Sie neben der Bestätigung der Vertragsaufhebung eventuell eine Nachzahlung aufgebrummt.
Wer seinen Versicherungsschutz verringert, geht berechtigterweise davon aus, dass der Beitrag dadurch günstiger wird. Die Beitragsberechnung erfolgt jedoch in der Teilkasko nach einem Festbetrag und in der Vollkasko nach einem Grundbeitrag und der Berücksichtung eines Schadenfreiheitsrabattes.
Angenommen Sie sind bereits jahrelang schadenfrei durchs Leben gefahren und z.B. bei 30% Rabatt in der Vollkasko angekommen, dann kann es sein, dass Sie dafür beispielsweise 165 EUR bezahlen und für die Teilkasko Ihres Fahrzeuges 150 EUR bezahlen müssten. In einem solchen Fall ist ein Wechsel von der Vollkasko in die Teilkasko nicht rentabel. Informieren Sie sich bitte vorher über die konkrete Ersparnis und überlegen dann, ob sich eine Vertragsänderung lohnt.
Eine weit verbreitete Aussage lautet auch, dass man nach 4 Jahren von der Vollkasko in die Teilkasko wechseln soll. Angenommen ein Fahrzeug ist jetzt im fünften Jahr noch 10.000 EUR wert. Nehmen wir weiter an, dass der betreffende Kunde nun von der Voll- auf die Teilkasko umstellt und kurze Zeit später einen selbstverschuldeten Unfall verursacht. Mit den Reparaturkosten von z.B. 5.000 EUR steht er dann alleine da.
Ermitteln Sie den aktuellen Wert Ihres Fahrzeuges. Versicherungsschutz ist wichtig, wenn ein angenommener Totalschaden ein finanzielles Risiko darstellt.
Im Schadenfall ist immer die bestmögliche Absicherung gut. Die Insassenunfallversicherung war früher das Lieblingskind von Versicherungsvertretern und Verbraucherschützern. Zwischenzeitlich ist sie nicht mehr so verbreitet wie früher.
Im Rahmen der Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung können auch Familienmitglieder Ansprüche gegen die Haftpflicht-Versicherung geltend machen.
Die "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr", besser bekannt unter der Bezeichnung "Grüne Karte", bescheinigt bei Auslandsreisen mit dem Kraftfahrzeug Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes; außerdem enthält sie wichtige Daten über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung. Grundlage für das Grüne-Karte-System ist das sogenannte Londoner Abkommen von 1949, dem alle europäischen Länder (Ausnahme: Albanien, europäische Staaten der ehemaligen UdSSR) sowie eine Reihe von Mittelmeer-Anrainerstaaten und Staaten im Nahen Osten angehören. Anhand der Grünen Karte kann der deutsche Autofahrer einem von ihm Geschädigten die Adresse einer Regulierungshilfe im Gastland nennen. Ergänzt wurde das Londoner Abkommen 1974 durch das sogenannte Kennzeichen-Abkommen: Danach ist bei Kraftfahrzeugen aus den Unterzeichnerstaaten für die Einreise keine Grüne Karte mehr erforderlich. Verlangt wird sie noch bei Fahrten in die Türkei, nach Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowenien und Kroatien (für die anderen Teilstaaten des ehemaligen Jugoslawien gelten derzeit kriegsbedingte Sonderregelungen). Italien verzichtet zwar auf die Kontrolle der Grünen Karte bei der Einreise, sie sollte aber dennoch mitgeführt werden. Die Grüne Karte ist kostenlos beim Kfz-Haftpflichtversicherer erhältlich.
Die Besonderheit bei Direktversicherungen besteht darin, dass nicht der Arbeitnehmer sondern der Arbeitgeber, Versicherungsnehmer ist. Für die Beiträge gelten besondere steuerliche Richtlinien.
Bei unverschuldeten Unfällen im Ausland ist die Regulierung oft langwierig und schwierig. Ärger ist vorprogrammiert, denn es gibt meist deutlich weniger Schadenersatz als in Deutschland. Dies gilt z.B. für Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagen- oder Anwaltskosten. Vielfach unzureichend: die gesetzlichen Summen in der Autohaftpflicht. Deshalb um ausreichenden Versicherungsschutz kümmern!
Immer ins Gepäck: Grüne Versicherungskarte und Europäischer Unfallbericht.
| Es bedeuten: | = ja | = Grüne Versicherungskarte zwingend erforderlich | ||
| = nein | = Bei einem Unfall ist ein Polizeiprotokoll Pflicht | |||
| = nicht immer | = Im Reparaturfall Rechnung erforderlich; Gutachten wird nicht akzeptiert | |||
| = nicht bekannt |
Wichtig: Totalschäden der Zollbehörde melden, um Gebühren bei Ausreise zu vermeiden. Alle Angaben ohne Gewähr.
| Land | Ersetzt werden: | Tipps und Besonderheiten | ||||
| Gut- achter- kosten |
Miet- wagen- kosten |
Nut- zungs- ausfall |
Anwalts- kosten |
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| Belgien | Mit Kostenvoranschlag gegnerische Versicherung auffordern, den Schaden innerhalb von 8 Tagen zu begutachten. | |||||
| Bosnien- Herzegowina |
Gesetzliche Deckung gering: 140.000 EUR Personen-, 84.000 EUR Sachschäden | |||||
| Bulgarien | Mietwagen nur bei beruflicher Nutzung des Fahrzeuges. Gesetzliche Deckung ungenügend: 12.800 EUR Personen-, 7.700 EUR Sachschäden | |||||
| Dänemark | Schaden von gegnerischer Versicherung begutachten lassen. Mietwagen nur bei beruflicher Nutzung des Fahrzeuges. | |||||
| Frankreich | Versicherer, Policenummer und -gültigkeit von Plakette an der Windschutzscheibe abschreiben. Nutzungsausfallentschädigung gering (ca. 3-8 EUR/Tag). | |||||
| Griechenland | Fahrzeug möglichst in Griechenland reparieren lassen. | |||||
| Großbrittanien | Namen, Anschrift, Kfz-Kennzeichen und Policenummer notieren; Zulassungsstellen können keine Auskunft geben. | |||||
| Italien | Versicherer, Policenummer und -gültigkeit von Plakette an der Windschutzscheibe abschreiben. Polizei verlangt bei Unfällen manchmal Grüne Karte. | |||||
| Jugoslawien | Grenzversicherung erforderlich. Gesetzliche Deckung gering: 100.000 US $ Personen-, 100.000 US $ Sachschäden. | |||||
| Kroatien | Schaden von gegnerischer Versicherung begutachten lassen. Mietwagen nur bei beruflicher Nutzung des Fahrzeuges. | |||||
| Niederlande | Bei Mietwagennutzung 25% Abzug wegen Eigenersparnis. | |||||
| Österreich | Polizei nimmt Unfälle mit reinem Sachschaden nicht auf. Zeugen wichtig! | |||||
| Polen | Mietwagen nur bei beruflicher Nutzung des Fahrzeuges. | |||||
| Portugal | Notwendigkeit eines Mietwagens entscheidet gegnerische Versicherung; sie allein vermittelt den Leihwagen. | |||||
| Rumänien | Schmerzensgeld nur bei schweren Verletzungen. Gesetzliche Deckung ungenügend: pauschal nur ca. 4000 EUR. | |||||
| Schweden | Schaden von gegnerischer Versicherung begutachten lassen. | |||||
| Schweiz | Nutzungsausfallentschädigung gering (ca. 13 EUR/Tag). Für Fahrzeuge ab 2 Jahren keine Wertminderung. | |||||
| Slowakische Republik |
Mietwagen nur bei beruflicher Nutzung des Fahrzeuges. Alle Ansprücke verjähren nach 2 Jahren. |
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| Slowenien | Mietwagen/Nutzungsausfall-Entschädigung nur bei beruflicher Nutzung des Fahrzeuges. Gesetzliche Deckung gering: 179.000 EUR Personen-, 119.000 EUR Sachschäden. | |||||
| Spanien | Namen, Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Versicherung und Policenummer notieren; Zulassungsstellen können keine Auskunft geben. Ansprüche können meist nur mit spanischem Anwalt erfolgreich durchgesetzt werden. | |||||
| Tschechische Republik |
Schaden von gegnerischer Versicherung begutachten lassen. Alle Ansprücke verjähren nach 2 Jahren. | |||||
| Türkei | Fahrzeug in der Türkei reparieren oder dort Gutachten erstellen lassen, um Abzüge zu vermeiden. Ansprüche können meist nur gerichtlich durchgesetzt werden. Gesetzliche Deckung gering: 12.000 EUR Personen-, 1250 EUR Sachschäden. | |||||
| Ungarn | Für Fahrzeuge ab 2 Jahren gibt es bei Ersatzteilen einen Abzug "neu für alt". | |||||
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