
Die Insassenunfallversicherung sichert alle Insassen bei Unfällen die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln eines Fahrzeugs stehen finanziell ab, wobei die Schuldfrage - ausgenommen Vorsatz - keine Rolle spielt. Überdies sind Unfälle beim Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen mitversichert.
Stirbt der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Folgen des Unfalles, wird die Todesfallsumme ausgezahlt. Höchstentschädigungsgrenze bleibt aber die vereinbarte Versicherungssumme.
Wenn der Versicherte durch die Folgen eines Unfalles innerhalb eines Jahres ganz oder zum Teil dauernd seine körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit verliert (Invalidität), besteht Anspruch auf die für den Invaliditätsfall versicherte Summe als Kapital oder Rente. Die Höhe der Leistung wird nach dem Grad der Invalidität gestaffelt. Innerhalb einer Frist von 15 Monaten muss durch ein ärztliches Gutachten feststellen, ob es innerhalb eines Jahres zur Invalidität gekommen ist.
>Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag eines nach dem Unfall notwendig gewordenen Krankenhausaufenthaltes gezahlt und zwar bis maximal zwei Jahre vom Unfalltage an gerechnet. Kein Leistungsanspruch besteht bei einem Aufenthalt in Kuranstalten, Erholungsheimen und Sanatorien.
Wenn Sie unfallbedingt ganz oder zum Teil arbeitsunfähig sind, erhalten Sie entsprechend dem ärztlich festgestellten Grad der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens jedoch für ein Jahr vom Unfalltag an, das vereinbarte Tagegeld.
Laut § 2b Abs. 3a - c AKB in Anlehnung an die AUB wird Versicherungsschutz nicht gewährt:
Hierbei wird im Todes- bzw. Invaliditätsfall die volle vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Befinden sich mehr als 2 Insassen im Fahrzeug wird die Versicherungssummen zuvor um 50% erhöht und dann durch die Anzahl der Personen geteilt.
Hierbei wird jeder Platz mit der gleichen Versicherungssumme versichert. Befinden sich zum Unfallzeitpunkt mehr versicherte Personen im Kfz, als Plätze versichert sind, werden die Versicherungssummen für die einzelnen Personen entsprechend gekürzt.
Eine Unfallversicherung stimmt mit der Insassenunfallversicherung überwiegend überein, kann jedoch auch in anderen Bereichen, als die des Kraftfahrzeuggebrauchs, genutzt werden.
Ratenkredite, Privatkredite oder Sofortkredite jetzt kostenlos vergleichen:
Kredite
Informieren Sie sich über kostenlose Girokonten und nutzen Sie unseren Girokonten Vergleich::
kostenloses Girokonto
Interessanter Blog zum Thema Navigationssystem